Rechtsanwalt Markus Rausch · Mettlach ☎ 06864 7588 rausch@rechtsanwalt-rausch.de
Trennung · Scheidung · Vermögen · Unterhalt

Trennung –
und jetzt?

Ihr Lotse für Scheidung, Kinder, Unterhalt, Haus und Vermögen.

Der Scheidungslotse erklärt verständlich, was jetzt wirklich wichtig ist – vom Trennungsjahr über Unterhalt bis zu Haus, Zugewinn und Rente. Und wenn Sie so weit sind, begleitet Sie Rechtsanwalt Markus Rausch persönlich zu einer Lösung, die auch in zwei Jahren noch trägt.

Wegweiser mit den Schildern Gestern und Morgen an einer Weggabelung am See bei Sonnenaufgang Neue Wege
  sind möglich.
Kostenlos · anonym · sofort

Der Lotsen-Check: Ihr persönliches Lagebild

Schildern Sie Ihre Situation in wenigen Klicks. Sie erhalten sofort eine Einordnung – mit Ampel für das Dringende, dem frühestmöglichen Scheidungszeitpunkt, einer Kostenorientierung und den Themen, die Sie wirklich betreffen.

Der Lotsen-Check ersetzt keine Rechtsberatung. Er ordnet Ihre Angaben nach allgemeinen Grundsätzen ein – die verbindliche Prüfung erfolgt im Beratungsgespräch.

Das Scheidungsverfahren

Wie eine Scheidung abläuft – in sechs Etappen

Eine einvernehmliche Scheidung ist kein „Scheidungsklick“. Aber sie kann wesentlich ruhiger ablaufen als ein Verfahren, in dem jede Nebenfrage zum Grundsatzkampf wird. So sieht der typische Weg aus:

  1. Trennung

    Trennungsdatum notieren. Getrenntleben ist auch unter einem Dach möglich – mit getrennter Haushaltsführung.

    Tag 1
  2. Trennungsjahr

    Grundvoraussetzung der Scheidung. Kurze Versöhnungsversuche setzen die Frist nicht automatisch zurück.

    12 Monate
  3. Scheidungsantrag

    Wird durch einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht (Anwaltszwang). Der andere kann zustimmen, ohne eigenen Anwalt.

    gegen Ende des Trennungsjahres
  4. Versorgungsausgleich

    Fragebögen zu allen Renten- und Versorgungsanrechten; die Versorgungsträger berechnen die Ausgleichswerte.

    oft mehrere Monate
  5. Folgesachen & Vereinbarung

    Unterhalt, Zugewinn, Wohnung, Hausrat – gerichtlich oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

    parallel
  6. Termin & Beschluss

    Das Gericht hört beide Ehegatten persönlich an und entscheidet über Scheidung und Versorgungsausgleich.

    Ziel erreicht

⏱ Trennungsjahr-Rechner

Wann ist das Trennungsjahr um – und ab wann kann der Scheidungsantrag vorbereitet werden?

Bitte Trennungsdatum eingeben.
Einvernehmlich

Die ruhige Route

  • Nur ein Anwalt nötig – der andere stimmt zu
  • Folgen werden vorab vereinbart
  • Geringere Kosten, planbarer Zeitraum
  • Weniger Belastung für die Kinder
Streitig

Wenn es anders nicht geht

  • Beide sollten eigenständig vertreten sein
  • Unterhalt, Zugewinn, Wohnung als Folgesachen
  • Mehr Zeit, höhere Verfahrenswerte
  • Wichtig: Rechte sichern, Fristen wahren
Härtefallscheidung? Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine seltene Ausnahme. Streit, ein neuer Partner oder der Wunsch nach einem schnellen Schlussstrich genügen regelmäßig nicht. Bei Gewalt kann eine Prüfung sinnvoll sein – Schutzmaßnahmen sind dann aber meist dringender.
Vermögensauseinandersetzung

Haus, Geld, Schulden und Rente – wer bekommt was?

Nach der Hochzeit gehört nicht automatisch alles beiden. Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt beantworten unterschiedliche Fragen – und sollten nicht durcheinandergeworfen werden.

Verglichen wird der Zuwachs – nicht das Vermögen

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt Eigentum grundsätzlich Eigentum dessen, dem es gehört. Bei der Scheidung wird verglichen, wie stark das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe gewachsen ist. Wer mehr hinzugewonnen hat, gleicht die Hälfte der Differenz aus.

Beispiel aus dem Ratgeber: Laura startet mit 20.000 €, endet mit 170.000 € (Zugewinn 150.000 €). Daniel startet mit 60.000 €, endet mit 310.000 € (Zugewinn 250.000 €). Differenz 100.000 € – Laura hat einen Ausgleichsanspruch von 50.000 €.

Achtung Sonderfälle: Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet – Wertsteigerungen während der Ehe können aber zählen. Immobilien und Unternehmen müssen oft bewertet werden. Und: Ein hoher Zugewinn heißt nicht, dass Geld da ist. Die Ausgleichsforderung ist eine Geldforderung – wie soll sie finanziert werden?

Zugewinn-Prüfliste

  • Vermögen beider bei Heirat (Anfangsvermögen) – mit Belegen
  • Vermögen und Schulden am Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrags)
  • Erbschaften, Schenkungen, ungewöhnliche Vermögensabflüsse
  • Immobilien, Depots, Lebensversicherungen, Beteiligungen, Unternehmen

🧮 Zugewinn-Schnellrechner

Vereinfachte Rechnung ohne Indexierung des Anfangsvermögens und ohne Sonderposten – vorbelegt mit dem Beispiel oben.

Drei Ebenen trennen: Eigentum, Finanzierung, Nutzung

Wer im Grundbuch steht, beantwortet die Eigentumsfrage. Wer den Kredit unterschrieben hat, haftet gegenüber der Bank. Wer im Haus wohnt, beantwortet nur die Nutzungsfrage. Diese drei Dinge fallen oft zusammen – müssen es aber nicht.

„Du bekommst das Haus und übernimmst den Kredit“ regelt gegenüber der Bank noch gar nichts. Wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat, haftet weiter – bis die Bank ihn ausdrücklich entlässt.

Und: Kinder brauchen ein Zuhause, nicht zwingend dasselbe Gebäude um jeden Preis. Eine kleinere Wohnung mit finanzieller Luft kann besser sein als ein Haus, das jeden Monat neue Angst vor der Kreditrate produziert.

Option A

Einer übernimmt

Marktwert, Restschuld, Ausgleich an den anderen, dauerhafte Finanzierbarkeit – und die Haftungsentlassung durch die Bank.

Option B

Verkauf

Erlös nach Restschuld und Kosten, Zeitpunkt, Ersatzwohnraum, Auswirkungen auf Kinder und Betreuung.

Option C

Vorerst gemeinsam halten

Nur mit klaren Regeln zu Rate, Nebenkosten, Reparaturen – und einem verbindlichen Enddatum.

Option D

Keine Einigung

Dann werden gerichtliche Wege relevant. Vorher lohnt eine nüchterne Gesamtrechnung.

Die Entscheidungsfrage: Welche Lösung können beide nicht nur heute, sondern auch in drei Jahren noch bezahlen?  Immobilie prüfen lassen →

Die Rente wird nicht einfach „halbiert“

Geteilt werden die in der Ehezeit erworbenen Anteile der einzelnen Versorgungsanrechte – grundsätzlich hälftig. Was vor der Ehe aufgebaut wurde, bleibt außen vor. Der Versorgungsausgleich ist keine Strafe für den besser Versorgten, sondern macht Familienarbeit sichtbar: Wer wegen der Kinder zurückgesteckt hat, soll die gemeinsame Ehezeit nicht allein im Rentenbescheid bezahlen.

Ehezeit = vom ersten Tag des Heiratsmonats bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Bei einer Ehezeit von höchstens drei Jahren findet der Versorgungsausgleich grundsätzlich nur auf Antrag statt.

Vorsicht bei Verzicht: Bei kurzen Ehen, besonderen Vereinbarungen oder Härtefällen gelten Sonderregeln. Verzichten Sie nie ohne individuelle Beratung.

Der persönliche Versorgungs-Check

Alle Versorgungssysteme müssen auf den Tisch – für beide Ehegatten.

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • Berufsständisches Versorgungswerk
  • Betriebsrente & Direktversicherung
  • Private Renten- und Invaliditätsvorsorge
  • Ausländische Versorgungsanrechte
  • Frühere Arbeitgeber und ältere Verträge

Schulden

Verheiratet heißt nicht automatisch gemeinsam haftend. Gegenüber der Bank haftet, wer unterschrieben hat. Erstellen Sie eine Schuldenliste: Gläubiger, Restschuld, Rate, Vertragsparteien, Sicherheiten, Zweck.

Gemeinsame Konten

Wer abheben kann, darf das Geld nicht automatisch behalten. Das Gemeinschaftskonto vorsorglich leerzuräumen, ist meist eine schlechte Idee. Besser: Kontostände dokumentieren, eigenes Konto für neue Einnahmen, Dispo und Kreditkarten prüfen.

Vermögen verschwindet?

Große Barabhebungen, aufgelöste Konten, Übertragungen an Verwandte: Dokumentieren statt Gegenmaßnahmen. Das Familienrecht kennt Auskunftsansprüche und berücksichtigt illoyale Vermögensminderungen. Jetzt schnell handeln →

Hausrat ohne Rosenkrieg: die Drei-Kisten-Methode

Kiste 1 – Persönliches: Kleidung, Erinnerungen, persönliche Geschenke. Keine Verhandlungsmasse.
Kiste 2 – Kinderbezogenes: Nicht fragen, wer bezahlt hat, sondern wo es gebraucht wird.
Kiste 3 – Gemeinsamer Hausrat: Küche, Sofa, Waschmaschine – verteilen, tauschen, ausgleichen.

„Würden wir dafür auch zwei Stunden Anwalt bezahlen?“

Der Hund ist kein Möbelstück

Tiere sind rechtlich keine Sachen, werden aber vermögensrechtlich oft so behandelt. Die Familienwirklichkeit ist komplizierter. Neben dem Eigentum zählen: Wer hat das Tier tatsächlich betreut? Wo kann es artgerecht leben? Wie eng ist die Bindung der Kinder? Verträgt es Ortswechsel?

Auch Kosten gehören in die Regelung: Futter, Versicherung, Steuer, Tierarzt.

Unterhalt

Erst rechnen, dann streiten

Zwei Haushalte kosten mehr als einer. „Er hat 4.000 € netto, also bekomme ich …“ ist nur der Anfang einer Rechnung, nicht ihr Ergebnis. Maßgeblich ist das unterhaltsrechtlich bereinigte Einkommen.

Kinder

Kindesunterhalt

Geld für das Kind, nicht für den Ex. Wer das Kind überwiegend betreut, leistet Unterhalt durch Betreuung; der andere zahlt Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle – das Kindergeld wird bei Minderjährigen zur Hälfte angerechnet.

Tabellenbedarf 2026, 1. Einkommensgruppe
AlterBedarfZahlbetrag
0–5 Jahre486 €356,50 €
6–11 Jahre558 €428,50 €
12–17 Jahre653 €523,50 €
ab 18 Jahre698 €439 €

Düsseldorfer Tabelle 2026, 1. Einkommensgruppe (bis 2.100 €). Zahlbetrag nach Abzug des Kindergelds von 259 € – bei Minderjährigen zur Hälfte, ab 18 voll.

Ehe besteht noch

Trennungsunterhalt

Die über Jahre gewachsene Arbeitsteilung verschwindet nicht an einem Tag. Wer wegen der Kinder in Teilzeit war, muss nicht am nächsten Morgen wirtschaftlich selbstständig sein. Aber: Trennungsunterhalt ist kein zweites Gehalt und kein lebenslanger Rentenschein.

Wichtig: Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nur unter Voraussetzungen – etwa ab Aufforderung zur Auskunft oder Verzug. Nicht monatelang warten!

Nach der Scheidung

Nachehelicher Unterhalt

Ausgangspunkt ist die Eigenverantwortung. Unterhalt gibt es nur mit gesetzlichem Grund: Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockung oder ehebedingte Nachteile. „Bis 18 automatisch“ ist ein Märchen – ebenso „nach der Scheidung keinen Cent mehr“.

📐 Ehegattenunterhalt – der Schnellblick

Orientierung nach der 45-Prozent-Methode bei beiderseitigem Erwerbseinkommen (Leitlinien NRW, die auch das Saarländische OLG anwendet). Kindesunterhalt, Wohnvorteil, Schulden und Selbstbehalt sind hier nicht berücksichtigt.

Der Vier-Stufen-Realitätscheck

  1. In welcher Phase sind wir? Vor der Scheidung Trennungsunterhalt, danach nachehelicher Unterhalt – mit unterschiedlichen Regeln.
  2. Gibt es einen ungedeckten Bedarf? Mehr Einkommen des anderen allein begründet keinen Anspruch.
  3. Warum besteht die Lücke? Kinderbetreuung, Krankheit, Alter, Karriereverzicht – oder freiwillige Lebensentscheidung?
  4. Wie lange ist ein Anspruch gerechtfertigt? Eine lange Ehe ist wichtig, aber kein Automatismus.
Neue Beziehung, Affäre? Eine neue Beziehung beendet den Unterhalt nicht automatisch – erst eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann Bedeutung haben. Und das Unterhaltsrecht ist kein Schuld-und-Sühne-System: „Er hatte eine Affäre“ heißt nicht „sie bekommt nichts“.
Unterhalt belastbar berechnen lassen
Kinder

Die Eltern trennen sich – die Kinder nicht

Der wichtigste Satz kann sehr schlicht sein: „Wir werden kein Paar mehr sein. Aber wir bleiben beide deine Eltern.“

Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich bestehen. Alltag entscheidet, wer das Kind gerade betreut. Schulwahl, Wohnort oder erhebliche medizinische Fragen entscheiden beide. Das Sorgerecht ist kein Fernsteuerungsrecht für den Haushalt des anderen.

Umgang

Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Umgang und Unterhalt sind zwei verschiedene Themen: „Wenn du nicht zahlst, siehst du das Kind nicht“ ist ebenso falsch wie „Wenn ich das Kind nicht sehe, zahle ich nichts“.

Residenz- oder Wechselmodell?

Nicht das Modell entscheidet, sondern der Alltag: Alter, Schulweg, Arbeitszeiten, Entfernung und die Fähigkeit der Eltern, Informationen auszutauschen. Fünfzig Prozent Zeit sind nicht automatisch fünfzig Prozent Geld.

Was Kinder hören sollten

  • Du bist nicht schuld.
  • Du musst nichts reparieren.
  • Du darfst uns beide lieben.
  • Wir kümmern uns darum, wie dein Alltag weitergeht.

Was Kinder nicht brauchen: Details über Affären, Konten, Anwälte – oder die Rolle des Boten zwischen den Eltern.

Wann Sie Hilfe holen sollten

Wenn ein Elternteil mit dem Kind weit wegziehen oder ins Ausland will, wenn ein Kind den Umgang über Wochen massiv ablehnt, wenn Unterhalt nicht gezahlt wird oder Gewalt im Raum steht, sollten Sie nicht allein weiterprobieren.

Kindschaftssache besprechen
Mythos-Check

Stimmt das? Die 20 häufigsten Irrtümer

Testen Sie Ihr Wissen – viele dieser Sätze hören wir in fast jeder Erstberatung.

Buchcover: Trennung – und jetzt? Der verständliche Praxisratgeber zu Kindern, Unterhalt, Haus, Vermögen und Scheidung – RA Markus Rausch Neu
2026
Der Ratgeber zum Scheidungslotsen

Trennung – und jetzt?

Wie eine Familie auch nach dem Ende einer Beziehung Familie bleiben kann

Alles, was Sie auf dieser Seite lesen, und noch viel mehr: RA Markus Rausch erklärt Schritt für Schritt, was nach einer Trennung sofort wichtig ist und was warten kann – verständlich, ohne Juristendeutsch und ohne falsche Versprechen.

  • 134 Kapitel zu Kindern, Wohnung, Haustieren, Unterhalt, Vermögen, Rente und Scheidung
  • Rechenbeispiele zu Düsseldorfer Tabelle, Ehegattenunterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich
  • Fallgeschichten aus der Praxis – mit Kindern, ohne Kinder, mit Haus, Depot und Hund
  • Fahrpläne & Checklisten: die ersten 7 Tage, 30 Tage, 90 Tage, die große Unterlagenliste
  • 12 Arbeitsblätter – vom 14-Tage-Sofortplan bis zu den Fragen für den ersten Anwaltstermin
  • Die 20 häufigsten Irrtümer und die fünf Gespräche, die fast jede Trennung braucht
16,99 €Taschenbuch · 124 Seiten · ISBN 979-8174111202
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Tipp: Viele Mandanten lesen das Buch vor der Erstberatung – dann nutzen wir die gemeinsame Zeit für Ihre ganz konkreten Fragen.

Transparente Kosten

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Verfahrenswert – im Kern das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens, mindestens 3.000 €. Hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs. Anwalts- und Gerichtsgebühren ergeben sich dann aus den gesetzlichen Tabellen (RVG und FamGKG).

  • Einvernehmlich = günstiger: Es genügt ein Anwalt, der andere Ehegatte stimmt nur zu.
  • Streit kostet Geld: Jede Folgesache erhöht den Wert. Ein jahrelanger Kampf um Hausrat lohnt fast nie.
  • Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen kann der Staat die Kosten ganz oder teilweise übernehmen – wir prüfen das für Sie.
  • Erstberatung zum Festpreis: 238 € inkl. 19 % USt (200 € netto) – ohne Überraschungen. Bei Mandatserteilung wird der Betrag auf die entstehenden Gebühren angerechnet.
  • Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen ist eine Beratung mit Beratungshilfeschein des Amtsgerichts möglich (Eigenanteil 15 €).

💶 Kosten-Orientierungsrechner

z. B. 2× gesetzl. Rente + 1 Betriebsrente = 3

Unverbindliche Orientierung nach Standardwerten: Verfahrenswert = 3 × Nettoeinkommen abzüglich üblicher 250 € je Kind, Versorgungsausgleich 10 % je Anrecht (§§ 43, 50 FamGKG); Gebühren nach RVG und FamGKG in der seit 01.06.2025 geltenden Fassung. Gerichte bewerten im Einzelfall unterschiedlich, z. B. bei Vermögen oder Kindern. Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn sind nicht enthalten.

Leistungen

Wobei ich Sie begleite

Fair trennen heißt nicht, auf Rechte zu verzichten. Es heißt, Rechte, Verantwortung und Anstand auseinanderhalten zu können – und die Fragen juristisch prüfen zu lassen, bei denen ein Fehler später teuer würde.

Festpreis

Erstberatung

238 € inkl. 19 % USt · 200 € netto

  • Ihre Situation strukturiert einordnen
  • Rechte, Pflichten, Risiken – und was es kostet
  • Konkreter Fahrplan für die nächsten Schritte
  • Vor Ort, per Telefon oder Video
  • Bei Mandatserteilung wird der Betrag auf die entstehenden Gebühren angerechnet
Erstberatung anfragen

Einvernehmliche Scheidung

  • Scheidungsantrag und gesamte Kommunikation mit dem Gericht
  • Versorgungsausgleich-Formulare mit Ihnen gemeinsam
  • Begleitung zum Scheidungstermin
Scheidung beauftragen

Vermögen & Zugewinn

  • Zugewinnberechnung und Auskunftsansprüche
  • Immobilie: Übernahme, Verkauf, Haftungsentlassung
  • Schulden, Konten, Unternehmen
Vermögen klären

Unterhalt

  • Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Berechnung, Geltendmachung oder Abwehr
  • Abänderung bei Einkommensänderung
Unterhalt prüfen

Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Haus, Hausrat, Unterhalt, Zugewinn, Rente in einem Vertrag
  • Belastungstest: funktioniert es auch in zwei Jahren?
  • Vorbereitung notarieller Beurkundung
Vereinbarung gestalten

Sorgerecht & Umgang

  • Betreuungsmodelle, die zum Alltag passen
  • Umgangsregelungen, Ferien, Umzug
  • Vertretung vor dem Familiengericht
Kinderfragen klären

So einfach geht’s los

Anfrage senden

Über das Formular, per Telefon oder direkt mit Ihrem Lagebild aus dem Lotsen-Check.

Rückruf

Per E-Mail an rausch@rechtsanwalt-rausch.de – wir melden uns zeitnah und klären, worum es geht und wie dringend es ist.

Erstberatung

In der Kanzlei in Mettlach, telefonisch oder per Video – mit klarem Fahrplan und transparenten Kosten.

Mandat & Umsetzung

Unterlagen digital übermitteln, Antrag, Verhandlung, Vereinbarung – Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.

Ihr Lotse

Rechtsanwalt Markus Rausch

Hinter dem Scheidungslotsen steht Rechtsanwalt Markus Rausch aus Mettlach. Seine Erfahrung aus der familienrechtlichen Praxis hat er im Ratgeber „Trennung – und jetzt?“ (KaRaBu Verlag) zusammengefasst – verständlich, ohne Juristendeutsch, mit Rechenbeispielen, Checklisten und Arbeitsblättern für den Küchentisch.

„Man kann eine Partnerschaft beenden, ohne unnötig zusätzliches Porzellan zu zerschlagen.“

Dieser Leitgedanke prägt auch die Beratung: Ihre Rechte konsequent wahren – und dabei nicht aus einer schwierigen Situation einen jahrelangen Krieg werden lassen. Wo Fairness nicht funktioniert, etwa bei Gewalt oder Druck, geht Ihr Schutz vor.

Beratung anfragen Das Buch bei Amazon
Häufige Fragen

Fragen, die in der Praxis fast immer kommen

Kontakt

Schildern Sie Ihr Anliegen – wir melden uns

Je genauer Sie Ihre Situation beschreiben, desto gezielter kann die Erstberatung sein. Alles, was Sie uns schreiben, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.


        

Durch die Anfrage selbst entsteht noch kein Mandat und es entstehen keine Kosten. Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Beratungstermin wahrnehmen.

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